Vermögen: So bleiben Familienheim und Gartengrundstück von der Erbschaftsteuer verschont

21.08.2026 10:40 Handelsblatt
Wer ins geerbte Familienheim einzieht, zahlt keine Erbschaftsteuer. Diese Begünstigung legt der BFH großzügig aus und bezieht auch einen weitläufigen Garten mit ein – unter einer Bedingung.

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